Krankmeldung Ihres Kindes
Jeder Fehltag muss schriftlich entschuldigt werden (z.B. im Mitteilungsheft oder mit Vordruck s.u.).
Nach dem dritten Fehltag ist der Klassenleitung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.Telefonische Krankmeldung:
Tel.: (089) 31 90 38-40
Für alle Taxikinder
- Wenn Ihr Kind erkrankt ist, rufen Sie bitte auch in der Taxi-Zentrale an
(Tel. 0 89 / 21 61-3 72 oder 0 89 / 21 61-3 99 oder 0 89 / 21 61-3 59)
- Wenn Ihr Kind länger als 1 Tag erkrankt ist, melden Sie bitte den Zeitraum der Taxi-Zentrale (sofern dieser bekannt ist).
- Sobald Ihr Kind wieder in die Schule gehen kann, rufen Sie bitte in der Taxi-Zentrale an, damit der Fahrer weiß, dass er Ihr Kind wieder abholen muss.
- Die Taxi-Zentrale kann eine Beförderung stoppen, wenn Meldungen über Krankheit nicht erfolgten und der Fahrer umsonst wiederholt an die Abholstelle fahren muss, ohne dass Ihr Kind mitfährt.
- Wenn Ihr Kind erkrankt ist, rufen Sie bitte auch in der Taxi-Zentrale an
Viele Fehltage
Bei auffallend vielen Fehltagen gilt folgende Regelung:
- bei mehr als 12 Fehltagen pro Halbjahr wird eine Attestpflicht ausgesprochen. Das bedeutet, dass dann für jeden Fehltag ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss.
- bei mehr als 24 Fehltagen pro Halbjahr wird eine schulärztliche Attestpflicht ausgesprochen.
Das bedeutet, dass man dann für jeden Fehltag ein ärztliches Attest bei der Schulärztlichen Sprechstunde vorlegen muss.
- bei mehr als 12 Fehltagen pro Halbjahr wird eine Attestpflicht ausgesprochen. Das bedeutet, dass dann für jeden Fehltag ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss.