• Im Krankheitsfall

        • Krankmeldung Ihres Kindes

        • Jeder Fehltag muss schriftlich entschuldigt werden (z.B. im Mitteilungsheft oder mit Vordruck s.u.).
          Nach dem dritten Fehltag ist der Klassenleitung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

           

          Telefonische Krankmeldung:

          Tel.: (089) 31 90 38-40

           

          Für alle Taxikinder

          • Wenn Ihr Kind erkrankt ist, rufen Sie bitte auch in der Taxi-Zentrale an
            (Tel. 0 89 / 21 61-3 72 oder 0 89 / 21 61-3 99 oder 0 89 / 21 61-3 59)
          • Wenn Ihr Kind länger als 1 Tag erkrankt ist, melden Sie bitte den Zeitraum der Taxi-Zentrale (sofern dieser bekannt ist).
             
          • Sobald Ihr Kind wieder in die Schule gehen kann, rufen Sie bitte in der Taxi-Zentrale an, damit der Fahrer weiß, dass er Ihr Kind wieder abholen muss.
             
          • Die Taxi-Zentrale kann eine Beförderung stoppen, wenn Meldungen über Krankheit nicht erfolgten und der Fahrer umsonst wiederholt an die Abholstelle fahren muss, ohne dass Ihr Kind mitfährt.
        • Viele Fehltage

        • Bei auffallend vielen Fehltagen gilt folgende Regelung:

          • bei mehr als 12 Fehltagen pro Halbjahr wird eine Attestpflicht ausgesprochen. Das bedeutet, dass dann für jeden Fehltag ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss.
             
          • bei mehr als 24 Fehltagen pro Halbjahr wird eine schulärztliche Attestpflicht ausgesprochen.
            Das bedeutet, dass man dann für jeden Fehltag ein ärztliches Attest bei der Schulärztlichen Sprechstunde vorlegen muss.